Billek
Schulstraße 2, 35447 Reiskirchen
Hausarztpraxen in Reiskirchen (Landkreis Gießen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Schulstraße 2, 35447 Reiskirchen
Am Stock 1, 35447 Reiskirchen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Untergasse 28, 35418 Buseck · 4 km
Schützenweg 72, 35418 Buseck · 5 km · barrierefrei
Steinbacher Gärten 4, 35463 Fernwald · 6 km
Lange Ortsstraße 20a, 35394 Gießen · 6 km
Buseck · 6 km
Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 10:00–12:00 Uhr
Weidenstraße 19, 35466 Rabenau (Landkreis Gießen) · 6 km
Konrad-Adenauer-Straße 17, 35305 Grünberg · 8 km
Schelkenwiese 23, 35305 Grünberg · 8 km
Frankfurter Straße 5, 35305 Grünberg · 8 km
Treiser Straße 80, 35469 Allendorf (Lumda) · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.