Dres. Blecher/de Boor/Sucke
Weidenstraße 19, 35466 Rabenau (Landkreis Gießen)
Hausarztpraxis in Rabenau (Landkreis Gießen) (Landkreis Gießen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Weidenstraße 19, 35466 Rabenau (Landkreis Gießen)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Treiser Straße 80, 35469 Allendorf (Lumda) · 4 km
Treiser Straße 80, 35469 Allendorf (Lumda) · 4 km
Treiser Straße 80, 35469 Allendorf (Lumda) · 4 km
Untergasse 28, 35418 Buseck · 5 km
Am Stock 1, 35447 Reiskirchen · 8 km
Hachborner Straße 8, 35085 Ebsdorfergrund · 8 km
Schulstraße 2, 35447 Reiskirchen · 8 km
Steinweg 7, 35085 Ebsdorfergrund · 9 km
Bortshäuser Straße 18, 35085 Ebsdorfergrund · 9 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Bortshäuser Straße 10, 35085 Ebsdorfergrund · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.