Hausärzte in Bendorf
Hausarztpraxis in Bendorf (Landkreis Mayen-Koblenz). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
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In der Umgebung von Bendorf
Julia Waldorf
Hauptstraße 59, 56566 Neuwied · 3 km · barrierefrei
Gemeinschaftspraxis Dr. Fries und Dr. Kerp
Mittelstraße 21, 56203 Höhr-Grenzhausen · 7 km
Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–20:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr
Dr. Grün
Brenderweg 45, 56070 Koblenz · 7 km
Praxis für Allgemeinmedizin Sborowski Rapp
Florinsmarkt 14, Koblenz · 8 km
Dr. med. Anette Kappeßer
Koblenz · 8 km
MEDiKO - Hausarzt Klaus T. Völker
Pfarrer-Kraus-Straße 101, 56077 Koblenz · 9 km
Praxis für Allgemeinmedizin F. Al-Nasiri
Bachstraße 16, 56220 Kettig · 9 km
Dr. med Kittler
Teichstraße 5, 56072 Koblenz · 10 km
Gemeinschaftspraxis Dr. Bernhard und Tolarechipi Vilasau
Wismarer Straße 10, Koblenz · 10 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 16:00–18:30 Uhr
Praxis für Innere- und Allgemeinmedizin Dr. Schiergens
Friedrich-Ebert-Straße 3, Rengsdorf · 10 km · barrierefrei
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Häufige Fragen
Macht mein Hausarzt Hausbesuche?
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Wen rufe ich nachts oder am Wochenende an?
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Was ist ein Hausarztvertrag?
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.