Gemeinschaftspraxis Dr. Fries und Dr. Kerp
Mittelstraße 21, 56203 Höhr-Grenzhausen
Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–20:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr
Hausarztpraxis in Höhr-Grenzhausen (Westerwaldkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Mittelstraße 21, 56203 Höhr-Grenzhausen
Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–20:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 56, 56335 Neuhäusel · 6 km
Bendorf · 7 km
Pfarrer-Kraus-Straße 101, 56077 Koblenz · 7 km
Brenderweg 45, 56070 Koblenz · 9 km
Koblenz · 9 km
Hauptstraße 59, 56566 Neuwied · 9 km · barrierefrei
Florinsmarkt 14, Koblenz · 9 km
Tiergartenstraße 6, 56410 Montabaur · 11 km
Koblenzer Straße 9a, 56410 Montabaur · 12 km
Bahnhofsplatz 2, 56130 Bad Ems · 12 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.