Julia Waldorf
Hauptstraße 59, 56566 Neuwied · barrierefrei
Hausarztpraxen in Neuwied (Landkreis Neuwied). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 59, 56566 Neuwied · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–16:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bachstraße 16, 56220 Kettig · 5 km
Bendorf · 7 km
Friedrich-Ebert-Straße 3, Rengsdorf · 7 km · barrierefrei
Brenderweg 45, 56070 Koblenz · 12 km
Birkenstraße 6, 56587 Straßenhaus · 12 km
Teichstraße 5, 56072 Koblenz · 12 km
Koblenzer Straße 1, 56299 Ochtendung · 12 km
Florinsmarkt 14, Koblenz · 12 km
Lützinger Straße 1, 56656 Brohl-Lützing · 12 km · barrierefrei
Wismarer Straße 10, Koblenz · 13 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 16:00–18:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Neuwied
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.