Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
Burgtorstraße 2, 74930 Ittlingen
Hausarztpraxis in Ittlingen (Landkreis Heilbronn). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Burgtorstraße 2, 74930 Ittlingen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Heilbronner Straße 29, 74889 Sinsheim · 7 km
Alte Waibstadter Straße 2, 74889 Sinsheim · 7 km
Kurpfalzstraße 72, 74889 Sinsheim · 7 km
Montag: 08:30–11:30 Uhr und 17:30–19:00 Uhr · Dienstag: 08:30–11:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–11:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–11:30 Uhr und 16:30–19:00 Uhr · Freitag: 08:30–13:00 Uhr
Eppingen · 7 km · barrierefrei
Zwingergasse 6, 74889 Sinsheim · 7 km
Wilhelmstraße 15, 74889 Sinsheim · 8 km
Werderstraße 80a, 74889 Sinsheim · 8 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Sinsheimer Straße 30, 74889 Sinsheim · 10 km
Bahnhofstraße 16, 74906 Bad Rappenau · 13 km
Montag: 08:30–11:30 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch: 08:30–11:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–11:30 Uhr und 15:30–18:30 Uhr · Freitag: 08:30–11:30 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Kronenstraße 4, 74906 Bad Rappenau · 13 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–11:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–11:00 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.