Krankenfahrten in Herne
Fahrdienste mit Krankenfahrten in Herne. Taxi- und Fahrdienste, die Krankenfahrten anbieten, zum Beispiel zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie oder im Rollstuhl. Wir zeigen nur Dienste, die Krankenfahrten im Namen oder auf ihrer Website nennen.
Taxi Jung-Meyer
Castroper Straße 81, 44628 Herne
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
In der Umgebung von Herne
Riemke
Bochum · 3 km
Hordel
Dorstener Straße 361, 44809 Bochum · 4 km
Hiltrop
Bochum · 4 km
Hamme
Dorstener Straße, 44809 Bochum · 5 km
Starlight
Bochum · 5 km
Ruhr-Congress
Bochum · 5 km
ProVita Krankenfahrdienst
Kurt-Schumacher-Platz 6, 44787 Bochum · 6 km
- Krankenfahrten
Bövinghausen
Dortmund · 8 km
Krankentransport Kröger
Elsa-Brändström-Straße 37, 44795 Bochum · 9 km
- Krankenfahrten
Langendreer
Bochum · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Herne
Ratgeber: Wann zahlt die Kasse die Fahrt?
Häufige Fragen
Wann zahlt die Krankenkasse die Fahrt?
Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung (§ 60 Abs. 1 SGB V), zum Beispiel zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie (Krankentransport-Richtlinie des G-BA). Bei Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Genehmigung als erteilt. Der Arzt stellt eine Verordnung aus.
Was muss ich zuzahlen?
10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt, aber nie mehr als die Fahrt kostet (§ 60 SGB V mit § 61 SGB V Satz 1).
Wie buche ich eine Krankenfahrt?
Rufen Sie den Fahrdienst direkt an und sagen Sie, dass es eine Krankenfahrt mit Verordnung ist. Nicht jedes Taxiunternehmen rechnet direkt mit allen Kassen ab, fragen Sie danach.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.