Krankenfahrten in Wuppertal
Fahrdienste mit Krankenfahrten in Wuppertal. Taxi- und Fahrdienste, die Krankenfahrten anbieten, zum Beispiel zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie oder im Rollstuhl. Wir zeigen nur Dienste, die Krankenfahrten im Namen oder auf ihrer Website nennen.
Stellwerk Heubruch-Fahrdienstleiter
August-Mittelsten-Scheid-Straße 21, 42275 Wuppertal
- Krankenfahrten
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In der Umgebung von Wuppertal
Bott Taxi & Mietwagen
Wetter (Ruhr) · 19 km
Ruhrtaxi
Wetter (Ruhr) · 20 km
Krankentransport Kröger
Elsa-Brändström-Straße 37, 44795 Bochum · 21 km
- Krankenfahrten
MediComfort GmbH Krankenfahrt
Holsterhauser Straße 174, 45147 Essen · 23 km
Köppen
Elisabethstraße 14a, 45139 Essen · 24 km
Rheintaxi
Düsseldorf · 24 km
Gebrüder Goossens
Düsseldorf · 24 km
ProVita Krankenfahrdienst
Kurt-Schumacher-Platz 6, 44787 Bochum · 24 km
- Krankenfahrten
Taxi Ruf Düsseldorf
Düsseldorf · 25 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Wuppertal
Ratgeber: Wann zahlt die Kasse die Fahrt?
Häufige Fragen
Wann zahlt die Krankenkasse die Fahrt?
Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung (§ 60 Abs. 1 SGB V), zum Beispiel zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie (Krankentransport-Richtlinie des G-BA). Bei Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Genehmigung als erteilt. Der Arzt stellt eine Verordnung aus.
Was muss ich zuzahlen?
10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt, aber nie mehr als die Fahrt kostet (§ 60 SGB V mit § 61 SGB V Satz 1).
Wie buche ich eine Krankenfahrt?
Rufen Sie den Fahrdienst direkt an und sagen Sie, dass es eine Krankenfahrt mit Verordnung ist. Nicht jedes Taxiunternehmen rechnet direkt mit allen Kassen ab, fragen Sie danach.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.