Haus an der Ammer
Pfäffinger Straße 10, 72119 Ammerbuch · barrierefrei
Pflegeheime in Ammerbuch (Landkreis Tübingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Pfäffinger Straße 10, 72119 Ammerbuch · barrierefrei
Hirschstraße 24, 72119 Ammerbuch
Hirschstraße 26, 72119 Ammerbuch
Kirchstraße 58, 72119 Ammerbuch · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Gösstraße 18, 72070 Tübingen · 7 km · barrierefrei
Beim Herbstenhof 15, 72076 Tübingen · 7 km
Schwärzlocher Straße 10, 72070 Tübingen · 7 km
Gartenstraße 24, 72108 Rottenburg am Neckar · 8 km
Brahmsstraße 19, Herrenberg · 8 km
Schmiedtorstraße 2, 72070 Tübingen · 8 km
Georg-Friedrich-Händel-Straße 2, 71083 Herrenberg · 8 km
Richard-Wagner-Straße 13, 71083 Herrenberg · 8 km
Melanchthonstraße 35, 72074 Tübingen · 8 km · barrierefrei
Schadenweilerstraße 75, 72108 Rottenburg am Neckar · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.