Altenwohn- und Pflegeheim
Tränkeweg 15, 34308 Bad Emstal
Pflegeheime in Bad Emstal (Landkreis Kassel). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Tränkeweg 15, 34308 Bad Emstal
Tränkeweg 15, 34308 Bad Emstal · barrierefrei
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Bergstraße 48, 34311 Naumburg · 3 km
Auf der Klippe 1, 34305 Niedenstein · 4 km
Schulstraße 30, 34305 Niedenstein · 4 km
Elbener Pfad 4a, 34311 Naumburg · 6 km · barrierefrei
Prinzenstraße 82, 34225 Baunatal · 8 km
Ludwig-Müller-Straße 1-3, 34289 Zierenberg · 9 km · barrierefrei
Tiefenbachweg 17, 34295 Edermünde · 9 km · barrierefrei
Lutz-Kann-Straße 3, 34466 Wolfhagen · 10 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 6, 34281 Gudensberg · 10 km · barrierefrei
Am Goldacker 4, 34225 Baunatal · 11 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.