AWO Altenzentrum
Schulstraße 30, 34305 Niedenstein
Pflegeheime in Niedenstein (Schwalm-Eder-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schulstraße 30, 34305 Niedenstein
Auf der Klippe 1, 34305 Niedenstein
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Tränkeweg 15, 34308 Bad Emstal · 4 km
Tränkeweg 15, 34308 Bad Emstal · 4 km · barrierefrei
Prinzenstraße 82, 34225 Baunatal · 5 km
Tiefenbachweg 17, 34295 Edermünde · 5 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 6, 34281 Gudensberg · 7 km · barrierefrei
Bergstraße 48, 34311 Naumburg · 7 km
Am Goldacker 4, 34225 Baunatal · 7 km
Elbener Pfad 4a, 34311 Naumburg · 10 km · barrierefrei
Ludwig-Müller-Straße 1-3, 34289 Zierenberg · 10 km · barrierefrei
Zum Bahnhof 26, 34225 Baunatal · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.