Seniorenwohnungen am Bornweg
Bornweg 10, 37441 Bad Sachsa · barrierefrei
Pflegeheime in Bad Sachsa (Landkreis Göttingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Bornweg 10, 37441 Bad Sachsa · barrierefrei
Pfaffenberg 28, 37441 Bad Sachsa
Roonstraße 15, 37441 Bad Sachsa
Gartenstraße 2, 37441 Bad Sachsa
Bismarckstraße 28, 37441 Bad Sachsa · barrierefrei
Kyffhäuser Straße 23, 37441 Bad Sachsa
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schulstraße 12, 37445 Walkenried · 4 km
Blankenburger Straße 64, 37445 Walkenried · 4 km
Bergstraße 42, 37445 Walkenried · 5 km
Waldsaumweg 20-24, 37445 Walkenried · 5 km
Masttal 2, 37431 Bad Lauterberg im Harz · 6 km
Sebastian-Kneipp-Promenade 7, 37431 Bad Lauterberg im Harz · 6 km
Bad Lauterberg im Harz · 8 km
Am Frauenberg 10A, 99755 Ellrich · 8 km · barrierefrei
Hospitalstraße 34A, 99755 Ellrich · 8 km · barrierefrei
Hindenburgstraße 15, 38700 Braunlage · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bad Sachsa
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.