Haus Sonneck
Bergstraße 42, 37445 Walkenried
Pflegeheime in Walkenried (Landkreis Göttingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Bergstraße 42, 37445 Walkenried
Blankenburger Straße 64, 37445 Walkenried
Waldsaumweg 20-24, 37445 Walkenried
Schulstraße 12, 37445 Walkenried
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kyffhäuser Straße 23, 37441 Bad Sachsa · 3 km
Pfaffenberg 28, 37441 Bad Sachsa · 4 km
Bornweg 10, 37441 Bad Sachsa · 4 km · barrierefrei
Gartenstraße 2, 37441 Bad Sachsa · 4 km
Roonstraße 15, 37441 Bad Sachsa · 4 km
Bismarckstraße 28, 37441 Bad Sachsa · 4 km · barrierefrei
Am Frauenberg 10A, 99755 Ellrich · 5 km · barrierefrei
Hospitalstraße 34A, 99755 Ellrich · 6 km · barrierefrei
Hindenburgstraße 15, 38700 Braunlage · 7 km
Masttal 2, 37431 Bad Lauterberg im Harz · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.