Seniorenpflegeheim Asternhof
Am Frauenberg 10A, 99755 Ellrich · barrierefrei
Pflegeheime in Ellrich (Landkreis Nordhausen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Frauenberg 10A, 99755 Ellrich · barrierefrei
Hospitalstraße 34A, 99755 Ellrich · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Blankenburger Straße 64, 37445 Walkenried · 4 km
Waldsaumweg 20-24, 37445 Walkenried · 5 km
Am Hagen 4, 99735 Werther · 7 km · barrierefrei
Am Hagen 4, 99735 Werther · 7 km · barrierefrei
Schulstraße 12, 37445 Walkenried · 7 km
Kyffhäuser Straße 23, 37441 Bad Sachsa · 8 km
Rhodomannstraße 1c, 99768 Harztor · 8 km
Bornweg 10, 37441 Bad Sachsa · 8 km · barrierefrei
Pfaffenberg 28, 37441 Bad Sachsa · 8 km
Obertor 7a, 99768 Harztor · 8 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.