Haus Freienwill
Süderstraße 44, 25821 Bredstedt
Pflegeheim in Bredstedt (Kreis Nordfriesland). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Süderstraße 44, 25821 Bredstedt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 31, 25821 Struckum · 4 km
Ferdinand-Dircks-Weg 2, 25842 Langenhorn · 7 km
Schwalbenweg 2, 25884 Viöl · 14 km
Osterende 5, 25884 Viöl · 15 km · barrierefrei
Ferdinand-Tönnies-Straße 1, 25813 Husum · 16 km · barrierefrei
Goethestraße 46-48, 25813 Husum · 16 km · barrierefrei
Volquart-Pauls-Straße 8-10, 25813 Husum · 16 km
Osterende 18, 25813 Husum · 17 km
Ludwig-Nissen-Straße 30, 25813 Husum · 17 km · barrierefrei
Risum-Lindholm · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.