Pflegeheime in Risum-Lindholm
Pflegeheim in Risum-Lindholm (Kreis Nordfriesland). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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In der Umgebung von Risum-Lindholm
Haus am Lecker Mühlenstrom
Birkstraße 4, 25917 Leck · 8 km
Alloheim Senioren-Residenz Bi de Wik
Wikingerstraße 85, 25917 Leck · 10 km
Haus Schimmelreiter
Ferdinand-Dircks-Weg 2, 25842 Langenhorn · 10 km
Landhaus Nis Puk
Toft 2, 25924 Klanxbüll · 16 km
Haus Freienwill
Süderstraße 44, 25821 Bredstedt · 17 km
Johanniter-Haus
Rebbelstieg 49, 25938 Wyk auf Föhr · 20 km
Haus Sprackelbarg
Hauptstraße 31, 25821 Struckum · 21 km
Seniorenzentrum Haus am Mühlenstrom
Buchauweg 22, 24980 Schafflund · 21 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.