Zur Weißen Dame
Zur Weißen Dame 5, 48599 Gronau (Kreis Borken) · barrierefrei
Pflegeheime in Gronau (Kreis Borken) (Kreis Borken). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Zur Weißen Dame 5, 48599 Gronau (Kreis Borken) · barrierefrei
Zum Lukas-Krankenhaus 3, 48599 Gronau (Kreis Borken)
Laurenzstraße 34, 48599 Gronau (Kreis Borken) · barrierefrei
An der Weißen Dame 1, 48599 Gronau (Kreis Borken) · barrierefrei
Zum Lukas-Krankenhaus 9, 48599 Gronau (Kreis Borken)
Möllenweg 24, 48599 Gronau (Kreis Borken)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Parkstraße 22, 48607 Ochtrup · 11 km
Parkstraße 20, 48607 Ochtrup · 11 km
Dillenweg 18B, 48455 Bad Bentheim · 11 km
Kirchplatz 9, 48619 Heek · 12 km
An der Diana 9, 48455 Bad Bentheim · 14 km
Krankenhausweg 1, 48465 Schüttorf · 18 km
Fabrikstraße 4, 48465 Schüttorf · 18 km
Schöppingen · 19 km
Steinstraße 41, 48565 Steinfurt · 22 km · barrierefrei
Schützenstraße 3, 48624 Schöppingen · 22 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Gronau (Kreis Borken)
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.