Annaheim Diakoniezentrum Obergrafschaft
Krankenhausweg 1, 48465 Schüttorf
Pflegeheime in Schüttorf (Landkreis Grafschaft Bentheim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Krankenhausweg 1, 48465 Schüttorf
Fabrikstraße 4, 48465 Schüttorf
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
An der Diana 9, 48455 Bad Bentheim · 5 km
Dillenweg 18B, 48455 Bad Bentheim · 8 km
Am Feldkamp 17, 48499 Salzbergen · 8 km · barrierefrei
Lange Straße 23, 48488 Emsbüren · 9 km
Parkstraße 22, 48607 Ochtrup · 12 km
Parkstraße 20, 48607 Ochtrup · 12 km
Immenweg 23, 48531 Nordhorn · 15 km
Lingener Damm 133, 48429 Rheine · 15 km
Hemelter Straße 7, 48429 Rheine · 16 km
Hannoverstraße 5, Nordhorn · 16 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.