Haus St. Marien
Hannoverstraße 5
Pflegeheime in Nordhorn (Landkreis Grafschaft Bentheim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hannoverstraße 5
Krokusstraße 2-4, 48527 Nordhorn
Immenweg 23, 48531 Nordhorn
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 6, 49828 Neuenhaus · 11 km · barrierefrei
Hardinger Straße 3, 49828 Neuenhaus · 11 km
Lingener Straße 16, 49835 Wietmarschen · 11 km
Am Feriengebiet 5, 49843 Uelsen · 15 km
An der Diana 9, 48455 Bad Bentheim · 15 km
Krankenhausweg 1, 48465 Schüttorf · 15 km
Lange Straße 23, 48488 Emsbüren · 16 km
Dillenweg 18B, 48455 Bad Bentheim · 16 km
Fabrikstraße 4, 48465 Schüttorf · 16 km
Wilsumer Straße 3, 49846 Hoogstede · 19 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Nordhorn
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.