Seniorenwohnanlage Auf der Wierde
Marktstraße 17, 26844 Jemgum
Pflegeheim in Jemgum (Landkreis Leer). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Marktstraße 17, 26844 Jemgum
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Heisfelder Straße 275, 26789 Leer (Ostfriesland) · 5 km
Mörkenstraße 14, 26789 Leer (Ostfriesland) · 6 km · barrierefrei
Am Burggraben 2, 26789 Leer (Ostfriesland) · 6 km · barrierefrei
Eidtmannsweg 13, 26789 Leer (Ostfriesland) · 6 km
Eidtmannsweg 19, 26789 Leer (Ostfriesland) · 6 km
Eidtmannsweg 7, 26789 Leer (Ostfriesland) · 6 km
Eidtmannsweg 12, 26789 Leer (Ostfriesland) · 6 km
Große Roßbergstraße 24, 26789 Leer (Ostfriesland) · 6 km · barrierefrei
Große Roßbergstraße 24, 26789 Leer (Ostfriesland) · 6 km · barrierefrei
Große Roßbergstraße 17, 26789 Leer (Ostfriesland) · 6 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.