Maria-Hilf-Stift
Auf dem Schloß 5 - 5c, 52156 Monschau · barrierefrei
Pflegeheime in Monschau (Städteregion Aachen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Auf dem Schloß 5 - 5c, 52156 Monschau · barrierefrei
Grünentalstraße 4-6, 52156 Monschau
Malmedyer Straße 42, 52156 Monschau · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kammerbruchstraße 8, 52152 Simmerath · 6 km
Rathausplatz 3-13, 52152 Simmerath · 6 km
Jennepeterstraße 39, 52159 Roetgen · 10 km
Vorburg 16, 53937 Schleiden · 16 km
Baptist-Palm-Platz 1, 52393 Hürtgenwald · 16 km · barrierefrei
Stolberg · 16 km
Heimbach · 17 km
Heimbach · 21 km
Rollefstraße 4, 52078 Aachen · 21 km · barrierefrei
Zülpicher Straße 11, 52385 Nideggen · 22 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.