Haus Tongern
Sophie-Scholl-Straße 6, 26954 Nordenham
Pflegeheime in Nordenham (Landkreis Wesermarsch). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Sophie-Scholl-Straße 6, 26954 Nordenham
Ilsestraße 15, 26954 Nordenham
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schüttinger Weg 18, 26969 Butjadingen · 5 km
Loxstedt · 5 km · barrierefrei
Grashoffstraße 1, 27570 Bremerhaven · 8 km
Deichstraße 21, 27568 Bremerhaven · 9 km
Hartwigstraße 8, 27574 Bremerhaven · 9 km
Fichtestraße 2, 27568 Bremerhaven · 9 km
Ammerweg 14, Loxstedt · 10 km
Johann-Wichels-Weg 2, 27574 Bremerhaven · 10 km
Kirchenstraße 3, 27612 Loxstedt · 11 km · barrierefrei
Mushardstraße 16a, 27612 Loxstedt · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–16:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Nordenham
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.