Seniorenwohnsitz Gut Wachholz
Wachholz 1, 27616 Beverstedt
Pflegeheime in Beverstedt (Landkreis Cuxhaven). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Wachholz 1, 27616 Beverstedt
Wehldorfer Straße 13, 27616 Beverstedt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rohrstraße 29, 27619 Schiffdorf · 9 km
Mushardstraße 16a, 27612 Loxstedt · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–16:30 Uhr
Kirchenstraße 3, 27612 Loxstedt · 10 km · barrierefrei
Ammerweg 14, Loxstedt · 12 km
Parkstraße 3, 27628 Hagen im Bremischen · 12 km
Amtsdamm 31, 27628 Hagen im Bremischen · 12 km
Dahldorfer Straße 2, 27442 Gnarrenburg · 15 km · barrierefrei
Hermann-Lamprecht-Straße 48a, 27442 Gnarrenburg · 15 km · barrierefrei
Paulusweg 2, 27442 Gnarrenburg · 15 km · barrierefrei
Paulusweg 4, 27442 Gnarrenburg · 15 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.