Hus im Dorp
Am Dorfbogen 4
Pflegeheime in Hagen im Bremischen (Landkreis Cuxhaven). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Dorfbogen 4
Amtsdamm 31, 27628 Hagen im Bremischen
Parkstraße 3, 27628 Hagen im Bremischen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ammerweg 14, Loxstedt · 11 km
Am Helgen 17, 26919 Brake · 11 km
Kantstraße, 26919 Brake · 12 km · barrierefrei
Damm 45, 28790 Schwanewede · 12 km · barrierefrei
Kirchenstraße 3, 27612 Loxstedt · 13 km · barrierefrei
Lehnstedter Weg 1, 28790 Schwanewede · 13 km
Mushardstraße 16a, 27612 Loxstedt · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–16:30 Uhr
Loxstedt · 14 km · barrierefrei
Wachholz 1, 27616 Beverstedt · 15 km
Blumenthaler Straße 80, 28790 Schwanewede · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.