Charleston Wohn und Pflegezentrum Stein
Eisenstraße 1, 90547 Stein
Pflegeheime in Stein (Landkreis Fürth). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Eisenstraße 1, 90547 Stein
Pfarrweg 6, 90547 Stein
Albertus-Magnus-Straße 25, 90547 Stein · barrierefrei
Feuerweg 10
Jagdweg 50b, 90547 Stein · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rednitzstraße 70, 90449 Nürnberg · 1 km · barrierefrei
Koppenhofer Straße 25, 90453 Nürnberg · 2 km
Wallensteinstraße 65, 90431 Nürnberg · 4 km
Stiftsstraße 12, 90522 Oberasbach · 4 km
Saalfelder Straße 22a, 90522 Oberasbach · 4 km
Frankenstraße 25, 90443 Nürnberg · 5 km · barrierefrei
Liesl-Kießling-Straße 65, 90763 Fürth (Bayern) · 6 km
Fronmüllerstraße 129, 90763 Fürth (Bayern) · 6 km
Bärenschanzstraße 44, 90429 Nürnberg · 6 km · barrierefrei
Marsweg 19, 90763 Fürth (Bayern) · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.