Ortmann Samar und Jenkel
Krankenhausberg 3, 84453 Mühldorf a. Inn
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–18:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxen in Mühldorf a. Inn (Landkreis Mühldorf am Inn). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Krankenhausberg 3, 84453 Mühldorf a. Inn
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–18:00 Uhr (laut Website)
Mößlinger Straße 2a, 84453 Mühldorf a. Inn
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Baron-Michel-Straße, 84577 Tüßling · 7 km
Zangberger Straße 3, 84539 Ampfing · 8 km
Mühldorfer Straße 10, 84539 Ampfing · 8 km
Mobil-Oil-Straße 31, 84539 Ampfing · 9 km
Waldkraiburg · 10 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
Bahnhofstraße 41, 84524 Neuötting · 12 km
Ludwigstraße 66, 84524 Neuötting · 12 km
Montag: 07:00–18:00 Uhr · Dienstag: 07:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–13:00 Uhr (laut Website)
Altöttinger Straße 10, 84524 Neuötting · 12 km
Hauptstraße 22, 84547 Emmerting · 19 km
Bahnhofstraße 5, 83342 Tacherting · 19 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.