Alzphysio
Bahnhofstraße 5, 83342 Tacherting
Physiotherapie-Praxis in Tacherting (Landkreis Traunstein). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Bahnhofstraße 5, 83342 Tacherting
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Raiffeisenstraße 4, 83361 Kienberg · 9 km
Baron-Michel-Straße, 84577 Tüßling · 15 km
Waldkraiburg · 18 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
Krankenhausberg 3, 84453 Mühldorf a. Inn · 18 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–18:00 Uhr (laut Website)
Mößlinger Straße 2a, 84453 Mühldorf a. Inn · 19 km
Altöttinger Straße 10, 84524 Neuötting · 20 km
Hauptstraße 22, 84547 Emmerting · 20 km
Ludwigstraße 66, 84524 Neuötting · 20 km
Montag: 07:00–18:00 Uhr · Dienstag: 07:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–13:00 Uhr (laut Website)
Bahnhofstraße 41, 84524 Neuötting · 20 km
Robert-Koch-Straße 73, 84489 Burghausen · 21 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.