Physio Chiemgau
Raiffeisenstraße 4, 83361 Kienberg
Physiotherapie-Praxis in Kienberg (Landkreis Traunstein). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Raiffeisenstraße 4, 83361 Kienberg
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Bahnhofstraße 5, 83342 Tacherting · 9 km
Kirchplatz 6, 83125 Eggstätt · 13 km
Waldkraiburg · 19 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
Seestraße 50, 83209 Prien am Chiemsee · 21 km
Staudhamer Feld 11, 83512 Wasserburg am Inn · 22 km
Alte Rathausstraße 10, 83209 Prien am Chiemsee · 22 km
Hochfellnstraße 1, 83209 Prien am Chiemsee · 22 km
Montag bis Freitag: 06:30–21:00 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Baron-Michel-Straße, 84577 Tüßling · 23 km
Krankenhausberg 3, 84453 Mühldorf a. Inn · 24 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–18:00 Uhr (laut Website)
Mobil-Oil-Straße 31, 84539 Ampfing · 25 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.