Karin Wolf Physiotherapie
Staudhamer Feld 11, 83512 Wasserburg am Inn
Physiotherapie-Praxis in Wasserburg am Inn (Landkreis Rosenheim). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Staudhamer Feld 11, 83512 Wasserburg am Inn
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Gewerbestraße 12, 84427 Sankt Wolfgang · 18 km
Raiffeisenstraße 4, 83361 Kienberg · 18 km
Rotter Straße 12, 85567 Grafing bei München · 19 km
Marktplatz 16, 85567 Grafing bei München · 19 km
Marktplatz 12, 85567 Grafing bei München · 19 km
Kirchplatz 6, 83125 Eggstätt · 19 km
Grafing bei München · 19 km
Grafing bei München · 19 km
Montag bis Donnerstag: 08:30–21:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Vorderegglburg 5, 85560 Ebersberg · 21 km
Waldkraiburg · 21 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Wasserburg am Inn
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.