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Am Wöhrd 2, 78727 Oberndorf am Neckar · barrierefrei
Physiotherapie-Praxen in Oberndorf am Neckar (Landkreis Rottweil). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Am Wöhrd 2, 78727 Oberndorf am Neckar · barrierefrei
Scheuergasse 4, 78727 Oberndorf am Neckar
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Im Auchtert 18, 72186 Empfingen · 15 km
Rottweil · 15 km
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr (laut Website)
Schramberger Straße 48, 78739 Hardt · 18 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–20:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Steigstraße 1a, 78078 Niedereschach · 19 km
Unterstadt 20, Haigerloch · 19 km
Lehrstraße 3/1, 72401 Haigerloch · 19 km
Weberstraße 21, 72160 Horb am Neckar · 20 km
Balingen · 21 km
Zotterangen 1, 78554 Aldingen · 24 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Oberndorf am Neckar
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.