Martin-Luther-Stift
Koblenzer Straße 83, 55411 Bingen am Rhein
Pflegeheime in Bingen am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Koblenzer Straße 83, 55411 Bingen am Rhein
Berlinstraße 40A, 55411 Bingen am Rhein
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rheinallee 9, 65385 Rüdesheim am Rhein · 5 km
Alzeyer Straße 25, 55457 Gensingen · 8 km
Langenlonsheim · 8 km
August-Gerlach-Straße 2, 55442 Stromberg · 10 km · barrierefrei
Rheingaustraße 103, 65375 Oestrich-Winkel · 10 km
Belzerstraße 7, 55218 Ingelheim am Rhein · 12 km
Carolinenstraße 8, 55218 Ingelheim am Rhein · 12 km
Mühlenstraße 43, 55543 Bad Kreuznach · 13 km · barrierefrei
Dr.-Alfons-Gamp-Straße 4-6, 55543 Bad Kreuznach · 14 km · barrierefrei
John-F.-Kennedy-Straße 4, 55543 Bad Kreuznach · 14 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bingen am Rhein
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.